Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten

Auch eine „kleine“ Beschädigung muss nicht immer unterhalb der Bagatellschadengrenze liegen.

Ich beurteile für Sie als Geschädigten nach einem Verkehrsunfall, ob der eingetretene Schaden ein Bagatellschaden ist, ob ein Reparaturschaden vorliegt oder ob eventuell ein Totalschaden eingetreten ist. Liegt ein Bagatellschaden vor, dann erstelle ich Ihnen ein Kurzgutachten.

WICHTIG: Sollte der Schaden über der Bagatellschadengrenze liegen, ist immer eine Gutachtenerstellung zu empfehlen, da in einem Kostenvoranschlag nicht alle Ihre Ansprüche (wie z.B. die Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung) berücksichtigt werden.